DSGVO

Mythos: Softwareentwicklungs-Partner als Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO

6 Fragen, die Klarheit verschaffen und die wichtigsten Punkte beleuchten!

Verschaffen Sie sich Klarheit, wer als Auftragsverarbeiter gemäß Art 4 Z 8 der DSGVO gilt!

Gleich vorweg: Es kommt auf den Einzelfall und den konkreten Auftrag sowie die Konstellation der Zusammenarbeit bzw. der Lieferung der Software an.

Zweifelsohne sind Softwaredienstleister in vielen Fällen als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren, allerdings ist nicht jeder Softwaredienstleister im Zusammenhang mit Softwareentwicklung automatisch ein Auftragsverarbeiter.

Welche Aspekte hierbei eine Rolle spielen, haben wir im folgenden Whitepaper zusammengefasst!

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