Gleich vorweg: Es kommt auf den Einzelfall und den konkreten Auftrag sowie die Konstellation der Zusammenarbeit bzw. der Lieferung der Software an.
Zweifelsohne sind Softwaredienstleister in vielen Fällen als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren, allerdings ist nicht jeder Softwaredienstleister im Zusammenhang mit Softwareentwicklung automatisch ein Auftragsverarbeiter.
Welche Aspekte hierbei eine Rolle spielen, haben wir im folgenden Whitepaper zusammengefasst!